Telematik - Wir sind offline
- Kategorie: Praxisinfos
„Wir sind offline!“
Unsere Patienten kennen uns als Ärzte, die stets mit der Zeit gegangen sind, wenn es darum ging, die Vorzüge von Computern für einen optimalen Praxisablauf zu nutzen.
Wir sind seit 2006 eine „papierlose“ Praxis und alle Informationen werden seitdem digital in unserem lokalen Praxisnetzwerk gespeichert.
In unseren Augen sind dabei allerdings nun Grenzen erreicht, die die Sicherheit der Gesundheitsdaten unserer Patienten potentiell gefährden. Wir sind – wie viele namhafte IT-Sicherheitsexperten – der Ansicht, dass es in absehbarer Zukunft keine wirklich sicheren zentralen Datenspeicher gibt. Trotz hochgepriesener Verschlüsselungen und hoher Sicherheitsstandards lässt sich ein Schutz der intimen Krankendaten nicht sicher garantieren, sobald die Daten einmal zentral gespeichert sind. Diese Auffassung bestätigen nicht nur die fast täglich gemeldeten Datenverluste großer Online-Firmen, sondern bereits in Deutschland gemeldete erfolgreiche Hackerangriffe auf Krankenhäuser, Krankenkassen und Arztpraxen! Selbst der Anbieter unseres Arztpraxis-Software-Unternehmens wurde im November 2021 gehackt. In den USA werden durchschnittlich 30 Millionen Krankendatensätze pro Jahr gehackt. In Norwegen wurden bereits 3 Millionen Gesundheitsdatensätze (ca. 60% der Bevölkerung) nachweislich gestohlen.
Die Bundesregierung, die Industrie und die Krankenkassen drängen trotzdem vehement auf eine Beschleunigung der Digitalisierung in der Medizin und setzen uns Ärzte unter Honorarstrafe, wenn wir die Bedingungen hierzu (Telematik-Infrastruktur) nicht erfüllen. Seit 2019 wurde unserer Praxis bereits 30.000€ als Honorarstrafe auferlegt.
Sobald wir diese Entwicklung unterstützen, können wir – realistisch betrachtet – die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nicht mehr garantieren. Das Versprechen in unsere Verschwiegenheit ist nicht nur essentielle Voraussetzung für eine vertrauensvolle Behandlung, sondern auch bei Nicht-Einhaltung ein Straftatbestand nach §203 StGb, der nachvollziehbar mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Diese Form des „Datenschutzes“ ist durchaus berechtigt, denn im ärztlichen Alltag gibt es viele Diagnosen, deren Bekanntwerden für die Betroffenen negative soziale oder finanzielle Auswirkungen haben könnten. Wir müssen leider davon ausgehen, dass in wenigen Jahren auch viele Millionen Krankendatensätze deutscher Patienten öffentlich sind und wollen nicht, dass die Informationen unserer Praxis darunter zu finden sind.
Deshalb haben wir uns dazu entschlossen alles zu unternehmen, um die Gesundheits-informationen unserer Patient/innen, so gut es geht vor fremden, unerlaubten Zugriff zu schützen.
Damit widersetzen wir uns der von der Gesundheitspolitik geforderten Teilnahme am Telematik Infrastrukturgesetz. Unsere Patienten werden dadurch keine Veränderungen bemerken, da wir weiter über einen internetfähigen Rechner (als Insellösung) per E-Mail erreichbar sind und darüber unser Praxissystem stets auf dem aktuellstem technischen Stand halten. Wir werden deshalb aber nicht in der Lage sein, andere Computeranwendungen und Apps, die eine unsichere zentrale Datenspeicherung verwenden, mit Patienteninformationen zu füttern, wie es teilweise vom Gesetzgeber oder den Krankenkassen erwartet wird.
Wir sollten weiterhin alle Vorzüge der Digitalisierung in der Medizin nutzen, vielleicht auch langfristig die Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz. Aber es gibt keinerlei Grund, warum diese digitalen Informationen personenbezogen und auf die Patienten zurückzuführen sein sollen. Gerade durch diesen Personenbezug und die zentrale Datenspeicherung der Krankendaten zeichnet sich die vom Gesetzgeber geforderte elektronische Patientenakte und die Telematik-Infrastruktur aus. Das darf nicht sein!
Wir sind stets bereit unsere Patienten ausführlich über die Vor- und Nachteile der zentralen Speicherung von Gesundheitsdaten zu informieren. Bei unserer eigenen objektiven Betrachtung kommen wir jedoch immer zu der Erkenntnis, unsere eigenen Patienten den rechtzeitigen Widerspruch gegen die Erstellung einer elektronischen Patientenakte nahezulegen. Wir sehen in der Einführung der elektronischen Patientenakte, die am 15.01.2025 starten soll, das Ende der ärztlichen Schweigepflicht.
Informieren Sie sich gerne auf den nachfolgend aufgeführten Homepages weiter dazu:
https://www.youtube.com/watch?v=OoYBXXubOdA
https://www.gesundheitsdaten-in-gefahr.de
https://ddrm.de/epa-fuer-alle-das-risiko-tragen-die-patientinnen/
https://www.ig-med.de/2024/08/15/epa-patienteninformation/
https://www.medi-verbund.de/epa/
https://patientenrechte-datenschutz.de
Unter dem nachfolgenden Link finden Sie einen 3-minütigen Film der Bochumschau aus dem Jahr 2020 über die Kritik an der digitalen Patientenakte von Dr. Rudolph
https://www.youtube.com/watch?v=CxQWTSTIgUI
Hier finden Sie einen Blog-Beitrag von Dr. Rudolph von 2019 auf den Seiten des Medi-Verbundes Baden-Württemberg
https://www.medi-verbund.de/2019/04/dr-rudolph-patienten-datenunsicherheit/
Praxisjahreskalender 2025
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Sie möchten wissen, wann Sie uns erreichen oder wann welcher Arzt für Sie da ist?
Mit unserem Praxisjahreskalender, den Sie sich bei Bedarf ausdrucken können, ist es ihnen immer möglich zu sehen, wann unsere Praxis geschlossen ist. So können Sie sich rechtzeitig mit Ihren Medikamenten versorgen oder ihre Untersuchungstermine frühzeitig planen. In verschiedenen Farben haben wir in dem Kalender aber auch die Zeiten kenntlich gemacht, in denen nur ein Arzt in der Praxis anwesend ist.
Ärztebewertungsportale
- Kategorie: Praxisinfos
Die Praxis Friedrichsburg in den Ärztebewertungsportalen
Laut einer repräsentativen Umfrage der Agentur MSL und der Marktforscher von Skopos befragt inzwischen fast jeder zweite deutsche Online-Nutzer vor dem Arztbesuch das Internet. Ärztebewertungsportale schießen aus der Erde und wir möchten uns dieser Art der Meinungsbildung nicht entziehen.
Sollten Sie also Anlass haben, unsere Praxis weiterzuempfehlen, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie sich ein paar Minuten Zeit nehmen könnten, zum Verfassen einer kurzen Bewertung unserer Ärzte. Um es Ihnen einfach zu machen, haben wir in der nachstehenden Tabelle die wesentlichen Online-Anbieter für Ärzteportale aufgeführt. Die Einzeleinträge sind unmittelbar arztbezogen mit den Portalen verlinkt.
Dr. med. Lothar Rudolph | Sabine Scherf-Litschel |
weisse Liste | weisse Liste |
AOK | AOK |
Techniker | Techniker |
Barmer GEK | Barmer GEK |
sanego.de | sanego.de |
jameda.de | jameda.de |
docinsider.de | |
aerztebewertungen.com |
Hausarztverträge
- Kategorie: Praxisinfos
Informationen zu den Hausarztverträgen
Sicher sind Sie in den letzten Monaten von unseren Fachangestellten auf die Teilnahme an einem sogenannten „Hausarztvertrag" ihrer Krankenkasse angesprochen worden. Wir können uns vorstellen, dass bei der Gelegenheit die Frage auftaucht, warum wir Sie schon wieder mit diesem Papierkram belästigen. Daher möchten wir noch einmal darstellen warum es uns wichtig ist, Ihnen diese Verträge anzubieten:
Aufgrund der demografischen Entwicklung und einer für Studierende im Vergleich zu anderen ärztlichen Tätigkeiten deutlich geringeren Attraktivität des Fachbereichs „Allgemeinmedizin" ist schon in absehbarer Zeit ein Mangel an Hausärzten zu erwarten. Diese Entwicklung sehen wir nicht nur im ländlichen Bereich, sondern bereits in Bochum. Hier sind über die Hälfte der Hausärzte älter als 55 Jahre, und die ersten potentiellen Ruheständler finden keine Nachfolger für ihre Praxis. Die medizinische Versorgung einer statistisch gesehen immer älter werdenden Bevölkerung wird sich dann deutlich verschlechtern.
Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern und den Beruf des „Arztes für die ganze Familie" mit all seinen Aufgaben wie auch Haus- und Heimbesuchen für die Kollegen in der Ausbildung wieder attraktiver zu machen, hat der Gesetzgeber vorgesehen, die Position der Hausärzte zu stärken. Diese sollten ihre Leistungen, ohne den Umweg über die Kassenärztliche Vereinigung, direkt mit den Krankenkassen abrechnen können. Durch eine Verringerung des bürokratischen Aufwandes, sollte den Hausärzten wieder mehr Zeit für die Patienten bleiben. Insgesamt sollte die verantwortungsvolle Tätigkeit gerechter und nachvollziehbarer honoriert werden. Gleichzeitig sollte die sogenannte Lotsenfunktion des Hausarztes als erster Ansprechpartner für die Patienten und als kompetenter Berater bezüglich weiterer fachärztlicher Behandlungen gestärkt werden. So sollten letztlich auch unnötige Doppeluntersuchungen und Kosten vermieden werden.
Nachdem die Umsetzung der Verträge von den meisten Krankenkassen trotz eindeutiger Gesetzeslage so lange wie möglich boykottiert wurde, sind die Verträge nun durch ein Schiedsverfahren für alle Kassen vom Gesetzgeber durchgesetzt worden. Wir freuen uns, die Anforderungen, die an die teilnehmenden Ärzte gestellt werden, erfüllen zu können. Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass wir in diesen Verträgen eine bessere Vergütung für Ihre Behandlung erhalten, aber nur so können wir erreichen, dass sich auch in Zukunft noch Medizinstudierende finden, die sich gerne für diesen schönen Beruf entscheiden und uns unsere Nachwuchssorgen nehmen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich in diese Hausarztverträge einschreiben würden. Sie können sicher sein, dass Sie bei uns mit gleichbleibender Behandlungsqualität rechnen können, egal wie Sie sich im Einzelfall entscheiden!
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