Zusatzbezeichnung Palliativmedizin
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Frau Scherf-Litschel hat die Zusatzbezeichnung 'spezielle Palliativmedizin' erworben
In diesem Jahr hat Frau Scherf-Litschel die Zusatzbezeichnung spezielle Palliativmedizin erworben. Diese Weiterbildung ermöglicht eine qualifizierte Betreuung von Patienten, die sich im letzten Stadium einer unheilbaren Erkrankung befinden. Die Betreuung bezieht sich hierbei auf verschiedene Bereiche. Oft steht die Notwendigkeit einer guten Schmerzbehandlung im Vordergrund, doch Palliativmedizin bedeutet mehr als Schmerztherapie. Es gibt in dieser letzten Lebensphase viele Fragen, die berücksichtigt und beantwortet werden müssen. Diese betreffen beispielsweise die Einschaltung eines Pflegedienstes, die Anschaffung von Hilfsmitteln oder Fragen nach einem weiteren Einsatz von Chemotherapie oder Bestrahlung zur Linderung von Beschwerden.
Auch die Behandlung der durch Strahlentherapie oder Medikamente hervorgerufenen Nebenwirkungen, sowie die Organisation von Transporten oder eine fachärztliche Mitbehandlung gehören zu diesen Aufgaben. In dieser letzten Lebensphase, die für alle Beteiligten mit sehr intensiven Gefühlen verbunden ist, ist es wichtig sich auf Unterstützung verlassen zu können. Hausbesuche werden in diesen Fällen engmaschig nach Rücksprache durchgeführt und es wird den Patienten oder Angehörigen eine Notfalltelefonnummer ausgehändigt. Um diese intensive Betreuung gewährleisten zu können ist eine Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen notwendig. Hierzu zählt z.B. das Palliativnetz Bochum, die Palliativstationen der Krankenhäuser oder das Hospiz.
Auch wenn eine Krankheit unheilbar ist, bedeutet dies nicht das Ende der Therapie. Es verlagert sich nur das Ziel der Behandlung von der Heilung auf die Linderung von Symptomen. Für die bestmögliche Lebensqualität in der verbleibenden Lebenszeit zu sorgen ist die Maxime bei jeder Palliativbehandlung.
Brückentage
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An den sogenannten Brückentagen bleibt unsere Praxis geschlossen. An diesen Tagen erreichen Sie rund um die Uhr dringende medizinische Hilfe über den
ärztlichen Notdienst der Stadt Bochum Tel: 0234 / 116 117
Rezeptanforderungen online
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Ihre Rezeptanforderungen per E-Mail bestellen
Gerne können Sie auch ihre Rezeptanforderungen per e-mail an uns senden. Wir werden täglich an Wochentagen unsere Posteingänge prüfen. Ihre Anfrage wird dann umgehend von uns geprüft und die Rezepte werden für den Folgetag vorbereitet. Bedenken Sie bitte, der Gesetzgeber verlangt, dass ein Arzt-Patienten-Kontakt stattfinden muss, so dass die Rezepte persönlich in der Praxis abgeholt werden müssen. Ein Versand per Post kann nicht erfolgen.
Nennen Sie uns bei Ihrer Bestellung bitte sämtliche notwendigen Angaben:
- Name des Patienten (falls Familienangehöriger)
- Medikamentenname
- Wirkstoffgröße (i.d.R. in "mg" dem Namen angefügt)
- Packungsgröße (i.d.R. N1, N2 oder N3)
Hierüber erreichen Sie direkt unser Rezeptanforderungsformular.
Hautkrebsscreening
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Vorsorgeuntersuchung: Hautkrebsscreening
Seit dem 1. Juli 2008 ist jeder gesetzlich-versicherte Patient über 35 Jahre berechtigt, alle 2 Jahre an einem sogenannten Hautkrebsscreening teilzunehmen.
Gerne können Sie diese Vorsorgeuntersuchung auch in unserer Praxis durchführen lassen. Im Falle von auffälligen Hautveränderungen würden Sie im Rahmen dieser Screening-Untersuchung an einen Hautarzt weiter verwiesen. Termin
Denken Sie daran
Vorsorge schützt.
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