Hautkrebsscreening
- Kategorie: Gesundheit
Vorsorgeuntersuchung: Hautkrebsscreening
Seit dem 1. Juli 2008 ist jeder gesetzlich-versicherte Patient über 35 Jahre berechtigt, alle 2 Jahre an einem sogenannten Hautkrebsscreening teilzunehmen.
Ab sofort können Sie diese Vorsorgeuntersuchung auch in unserer Praxis durchführen lassen. Im Falle von auffälligen Hautveränderungen würden Sie im Rahmen dieser Screening-Untersuchung an einen Hautarzt weiter verwiesen.
Sie können sich im Rahmen der 2-jährlichen Check-up-35-Untersuchung auf Hautkrebs untersuchen lassen, oder auch einen gesonderten Termin hierfür vereinbaren.
Denken Sie daran
Vorsorge schützt.
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