„Wir sind offline!“
Unsere Patienten kennen uns als Ärzte, die stets mit der Zeit gegangen sind, wenn es darum ging, die Vorzüge von Computern für einen optimalen Praxisablauf zu nutzen.
Wir sind seit 2006 eine „papierlose“ Praxis und alle Informationen werden seitdem digital in unserem lokalen Praxisnetzwerk gespeichert.
In unseren Augen sind dabei allerdings nun Grenzen erreicht, die die Sicherheit der Gesundheitsdaten unserer Patienten potentiell gefährden. Wir sind – wie viele namhafte IT-Sicherheitsexperten – der Ansicht, dass es in absehbarer Zukunft keine wirklich sicheren zentralen Datenspeicher gibt. Trotz hochgepriesener Verschlüsselungen und hoher Sicherheitsstandards lässt sich ein Schutz der intimen Krankendaten nicht sicher garantieren, sobald die Daten einmal zentral gespeichert sind. Diese Auffassung bestätigen nicht nur die fast täglich gemeldeten Datenverluste großer Online-Firmen, sondern bereits in Deutschland gemeldete erfolgreiche Hackerangriffe auf Krankenhäuser, Krankenkassen und Arztpraxen! Selbst der Anbieter unseres Arztpraxis-Software-Unternehmens wurde im November 2021 gehackt. In den USA werden durchschnittlich 30 Millionen Krankendatensätze pro Jahr gehackt. In Norwegen wurden bereits 3 Millionen Gesundheitsdatensätze (ca. 60% der Bevölkerung) nachweislich gestohlen.
Die Bundesregierung, die Industrie und die Krankenkassen drängen trotzdem vehement auf eine Beschleunigung der Digitalisierung in der Medizin und setzen uns Ärzte unter Honorarstrafe, wenn wir die Bedingungen hierzu (Telematik-Infrastruktur) nicht erfüllen. Seit 2019 wurde unserer Praxis bereits 30.000€ als Honorarstrafe auferlegt.
Sobald wir diese Entwicklung unterstützen, können wir – realistisch betrachtet – die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nicht mehr garantieren. Das Versprechen in unsere Verschwiegenheit ist nicht nur essentielle Voraussetzung für eine vertrauensvolle Behandlung, sondern auch bei Nicht-Einhaltung ein Straftatbestand nach §203 StGb, der nachvollziehbar mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Diese Form des „Datenschutzes“ ist durchaus berechtigt, denn im ärztlichen Alltag gibt es viele Diagnosen, deren Bekanntwerden für die Betroffenen negative soziale oder finanzielle Auswirkungen haben könnten. Wir müssen leider davon ausgehen, dass in wenigen Jahren auch viele Millionen Krankendatensätze deutscher Patienten öffentlich sind und wollen nicht, dass die Informationen unserer Praxis darunter zu finden sind.
Deshalb haben wir uns dazu entschlossen alles zu unternehmen, um die Gesundheits-informationen unserer Patient/innen, so gut es geht vor fremden, unerlaubten Zugriff zu schützen.
Damit widersetzen wir uns der von der Gesundheitspolitik geforderten Teilnahme am Telematik Infrastrukturgesetz. Unsere Patienten werden dadurch keine Veränderungen bemerken, da wir weiter über einen internetfähigen Rechner (als Insellösung) per E-Mail erreichbar sind und darüber unser Praxissystem stets auf dem aktuellstem technischen Stand halten. Wir werden deshalb aber nicht in der Lage sein, andere Computeranwendungen und Apps, die eine unsichere zentrale Datenspeicherung verwenden, mit Patienteninformationen zu füttern, wie es teilweise vom Gesetzgeber oder den Krankenkassen erwartet wird.
Wir sollten weiterhin alle Vorzüge der Digitalisierung in der Medizin nutzen, vielleicht auch langfristig die Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz. Aber es gibt keinerlei Grund, warum diese digitalen Informationen personenbezogen und auf die Patienten zurückzuführen sein sollen. Gerade durch diesen Personenbezug und die zentrale Datenspeicherung der Krankendaten zeichnet sich die vom Gesetzgeber geforderte elektronische Patientenakte und die Telematik-Infrastruktur aus. Das darf nicht sein!
Wir sind stets bereit unsere Patienten ausführlich über die Vor- und Nachteile der zentralen Speicherung von Gesundheitsdaten zu informieren. Bei unserer eigenen objektiven Betrachtung kommen wir jedoch immer zu der Erkenntnis, unsere eigenen Patienten den rechtzeitigen Widerspruch gegen die Erstellung einer elektronischen Patientenakte nahezulegen. Wir sehen in der Einführung der elektronischen Patientenakte, die am 15.01.2025 starten soll, das Ende der ärztlichen Schweigepflicht.
Informieren Sie sich gerne auf den nachfolgend aufgeführten Homepages weiter dazu:
https://www.youtube.com/watch?v=OoYBXXubOdA
https://www.gesundheitsdaten-in-gefahr.de
https://ddrm.de/epa-fuer-alle-das-risiko-tragen-die-patientinnen/
https://www.ig-med.de/2024/08/15/epa-patienteninformation/
https://www.medi-verbund.de/epa/
https://patientenrechte-datenschutz.de
Unter dem nachfolgenden Link finden Sie einen 3-minütigen Film der Bochumschau aus dem Jahr 2020 über die Kritik an der digitalen Patientenakte von Dr. Rudolph
https://www.youtube.com/watch?v=CxQWTSTIgUI
Hier finden Sie einen Blog-Beitrag von Dr. Rudolph von 2019 auf den Seiten des Medi-Verbundes Baden-Württemberg
https://www.medi-verbund.de/2019/04/dr-rudolph-patienten-datenunsicherheit/