Endlich treten Hausarztverträge in Kraft

Vor etwa 3 Jahren schuf der Gesetzgeber ein Gesetz, dass es uns Hausärzten erlauben sollte, mit den Krankenkassen eigene Honorarverträge durch den Hausärzteverband auszuhandeln. Diese Verträge sollten die Position der hausärztlichen Medizin im Gesundheitswesen stärken, die ambulante Versorgung der Patienten optimieren, den enormen bürokratischen Aufwand verringern und auch die Honorarsituation der Hausärzte verbessern. Es zeigte sich ein Hoffnungsschimmer am Horizont, das drohende Hausärztesterben und die Gefährdung der ambulanten hausärztlichen Versorgung abwenden zu können. Letztendlich erhofften sich die Hausärzte durch eine Verringerung der Bürokratie und eine gerechtere Honorierung ihren Beruf für junge Mediziner wieder attraktiver zu machen. Nur so kann die Weiterexistenz der hausärztlichen Praxen gewährleistet werden.

Alle Kassen waren gesetzlich verpflichtet ihren Patienten einen „Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung" anzubieten. Es folgte ein bundesweiter Protest der Hausärzte, die die Einführung solcher Verträge forderten, wie sie in Bayern oder Baden-Württemberg bereits existierten. Doch der größte Teil der gesetzlichen Krankenkassen ignorierten dieses Gesetz.

Es gelang dem Hausärzteverband trotz zähen Ringens leider nur mit zwei Krankenkassen einen solchen „Hausarztzentrierten Vertrag" zu vereinbaren. Nach vielen Startschwierigkeiten treten diese beiden Verträge nun endlich in Kraft. Durch diese Verträge profitieren die Patienten von einer engeren Anbindung an ihre Hausärzte und einer Verbesserung ihrer ambulanten Betreuung.

Sollten Sie Mitglied einer dieser beiden Krankenkassen sein (Techniker Krankenkasse oder IKK Classic) würden wir uns wünschen, wenn Sie Sich diesen Verträgen anschließen und damit die hausärztlichen Belange im Gesundheitswesen zu stärken.