Vorsorgeuntersuchung: Hautkrebsscreening

Seit dem 1. Juli 2008 ist jeder gesetzlich-versicherte Patient über 35 Jahre berechtigt, alle 2 Jahre an einem sogenannten Hautkrebsscreening teilzunehmen.

Ab sofort können Sie diese Vorsorgeuntersuchung auch in unserer Praxis durchführen lassen. Im Falle von auffälligen Hautveränderungen würden Sie im Rahmen dieser Screening-Untersuchung an einen Hautarzt weiter verwiesen.

Sie können sich im Rahmen der 2-jährlichen Check-up-35-Untersuchung auf Hautkrebs untersuchen lassen, oder auch einen gesonderten Termin hierfür vereinbaren.

Denken Sie daran

Vorsorge schützt.